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01.2024
Warum die anwaltliche Beratung zum Geldwäschegesetz (GwG) unerlässlich ist und zum neuen Jahr mehr denn je
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen, Freiberufler und teilweise auch Privatpersonen zur Einhaltung umfangreicher Sorgfaltspflichten. Ziel ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Doch gerade wegen der zunehmenden Komplexität der gesetzlichen Regelungen drohen bei Fehlverhalten empfindliche Bußgelder, Reputationsschäden und strafrechtliche Konsequenzen.
Die heutzutage maßgeblichen Regelungen wurden 2017 auf Grundlage einer Richtlinie der EU in Deutschland umgesetzt und die damit verbundenen Verpflichtungen seitdem regelmäßig verschärft.
Im Jahr 2020 betrafen diese erhöhten Anforderungen den Immobilienbereich, zu Jahresbeginn kamen verstärkte Anforderungen für alle Verpflichteten hinzu, insbesondere in der Prävention.
Eine anwaltliche Beratung ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden und interne Abläufe gesetzeskonform zu gestalten.
I. Verpflichtet nach dem Geldwäschegesetz
insbesondere:
- Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
- Finanz- und Kreditinstitute, Versicherungsvermittler und Immobilienmakler,
- Güterhändler, Kunstvermittler, Treuhänder und viele weitere Berufsgruppen.
Wir rechnen mit einer verstärkten Kontrolle der Behörden bei Händlern hochwertiger Güter, wie z.B. Kunst, Edelmetalle, Fahrzeugen und hochwertiger Elektronik im Neu- und Gebrauchtmarkt.
II. Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
unter anderem:
- Identifizierung von Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten durchführen,
- Verdachtsmeldungen an die FIU (Financial Intelligence Unit) abgeben,
- interne Sicherungsmaßnahmen treffen (z. B. Risikomanagement, Schulungen, Benennung eines Geldwäschebeauftragten), und
- Dokumentationspflichten erfüllen.
Diese Pflichten bestehen zu einem großen Teil bereits seit einigen Jahren, mit den gesetzlichen Änderungen treten dieses Jahr weitere hinzu.
Falls nunmehr im Rahmen einer Kontrolle durch die Behörden erkennbar wird, dass bereits die seit Jahren geltenden Anforderungen nicht erfüllt worden sind, wird vermutlich deutlich weniger Nachsicht geübt werden.
III. Risiken bei Verstößen – Haftung und Sanktionen
Verstöße werden von den Aufsichtsbehörden zunehmend strenger verfolgt.
Schon kleine Versäumnisse – etwa unvollständige Identitätsprüfungen oder verspätete Meldungen – können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Bei größeren Versäumnissen sind die möglichen Folgen gravierend:
Bußgelder bis zu 1 Million Euro (bei besonders schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen sogar darüber hinaus),
Eintragung in das öffentliche Sanktionsregister, was den Ruf eines Unternehmens erheblich schädigen kann,
Strafrechtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) bei Verdacht auf vorsätzliches Handeln,
sowie aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie die Untersagung von Geschäften oder die Abberufung von Geschäftsführern.
Warum die frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend ist
Ein erfahrener Anwalt für Geldwäscheprävention bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch praktische Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen.
Im Einzelnen:
- Pflichten prüfen und einordnen: Nicht jedes Unternehmen fällt automatisch unter das GwG, ob und in welchem Umfang Pflichten bestehen muss individuell geprüft werden. Auch kann man die Verpflichtungen möglicherweise durch Umstrukturierungen beseitigen, falls dies wirtschaftlich sinnvoller ist, als diese zu erfüllen.
- Risikomanagement-Systeme aufbauen: Entwicklung und Implementierung interner Verfahren, die Behördenanforderungen erfüllen.
- Compliance-Schulungen durchführen: Mitarbeiter werden sensibilisiert, um Verdachtsmomente frühzeitig zu erkennen.
- Meldungen rechtssicher begleiten: Prüfung ob, wann und wie Verdachtsmeldungen abgegeben werden müssen. Zur Vermeidung unnötiger Einschränkungen des Geschäfts einerseits und andererseits einer möglichen Strafbarkeit der Unternehmen und Mitarbeiter.
- Verteidigung bei Ermittlungen: Kanzleien mit Expertise im GwG und Strafrecht können bereits bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde und insbesondere in einem Ermittlungsverfahren die Interessen des Mandanten gegenüber Behörden und Staatsanwaltschaft bestmöglich vertreten.
Fazit: Prävention ist der beste Schutz
Das Geldwäschegesetz ist ein hochkomplexes und dynamisches Rechtsgebiet. Durch die stetigen Anpassungen an europäische Richtlinien wird es zunehmend schwieriger, alle Vorgaben eigenständig zu erfüllen.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schützt vor teuren Fehlern, schafft Rechtssicherheit und beugt Ermittlungsverfahren effektiv vor. Wer seine Pflichten kennt und professionell umsetzt, stärkt nicht nur die eigene Compliance, sondern auch das Vertrauen von Geschäftspartnern und Behörden.
Die Kosten für einen Anwalt sind, wie in den meisten Bereichen, deutlich geringer als die potentiellen finanziellen Folgen bei Verstößen.
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