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02.2024
Warum ein Testament für Geschiedene sinnvoll ist
Scheidungen gehen oft mit gegenseitigen Vorwürfen einher und stellen eine erhebliche emotionale Belastung dar. Angesichts dieser Situation vergessen Betroffene häufig, ihren Nachlass nach einer Scheidung zu regeln, was jedoch zu negativen Konsequenzen führen kann.
Nach der Scheidung verliert der geschiedene Ehegatte zwar sein Erbrecht. Dennoch kann auch ein geschiedener Ehegatte noch am Nachlass beteiligt sein, vor allem, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Man stelle sich folgende Konstellation vor: Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Die Eheleute lassen sich scheiden. Jetzt erbt zwar der geschiedene Ehegatte nichts mehr. Verstirbt man aber nach der Scheidung und stirbt im Folgenden ein gemeinsames Kind, solange der geschiedene Ehegatte noch lebt, wird der geschiedene bereits Ehegatte am Nachlass beteiligt, wenn das verstorbene Kind keine Kinder hinterlassen hat. Diese ungünstige Situation kann man vermeiden, indem man testamentarisch bestimmt, dass in diesem Fall der Nachlass des verstorbenen Kindes gewissermaßen aufgeteilt wird. Was das verstorbene Kind als Erbe von einem selbst erhalten hat, kann beispielsweise in diesem Fall auf das andere Kind „übertragen“ werden, sodass der geschiedene Ehegatte nichts erhält.
Wenn die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung noch minderjährig sind und die geschiedenen Ehegatten gemeinsam die elterliche Sorge ausüben, kann es zudem im Fall des eigenen Ablebens passieren, dass der geschiedene Ehegatte den Nachlass bis zur Volljährigkeit der Kinder „verwaltet“. Auch diese Konstellation kann mit einem sogenannten „Ausschluss der elterlichen Verwaltungs-befugnis“ verhindert werden. Man kann eine Person bestimmen, die sich bis zur Volljährigkeit der Kinder anstelle des geschiedenen Ehepartners um den Nachlass kümmert.
Es lohnt sich also auch nach einer Scheidung, den eigenen Nachlass zu regeln und vorzusorgen, damit unerwünschte Situationen vermieden werden.
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung, wenn Sie Beratungs- oder Regelungsbedarf haben. Sprechen Sie uns an.
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