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06.2025

Neues im Familienrecht - Verwirkung von Ehegattenunterhaltsansprüchen

Kürzlich hatte sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit einem brisanten Fall zu befassen.
Die Ehefrau warf dem getrenntlebenden Ehemann vor, die gemeinsame Tochter missbraucht zu haben. Sie erstattete Strafanzeige und setze den Umgang aus.
Das medizinische und das kinderpsychiatrische Gutachten erbrachten jedoch keinerlei Beweise bzw. objektivierbare Anhaltspunkte für diesen Verdacht.
Das Familiengericht übertrug daraufhin die elterliche Sorge für die Tochter auf den Vater. Die Mutter hielt ihre Vorwürfe aufrecht und beantragte die Begutachtung des Ehemannes wegen möglicher pädophiler Neigungen.
Hieraufhin beantragte der Kindesvater seinerseits den Wegfall des ursprünglich vereinbarten Trennungsunterhaltes in Höhe von monatlich 1.500,00 € und berief sich insbesondere auf Verwirkung. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied im Sinne des Mannes, weil die Ehefrau ihre Vorwürfe auch nach der Sorgerechtsentscheidung und der Einstellung des Strafverfahrens aufrechthielt und ging dabei davon aus, dass der Missbrauchsvorwurf prozesstaktisch ausgenutzt wurde und dem Ehemann dadurch irreparable Nachteile („Rufmord“) entstanden seien.
Diese Entscheidung wurde in der Fachliteratur teilweise kritisiert, weil die Ehefrau die Vorwürfe nicht öffentlich gemacht, sondern nur im Gerichtsverfahren geäußert hatte,
eine konkrete Belastung des Mannes nicht festgestellt und die wirtschaftlichen Folgen für die Kindesmutter überhaupt nicht bedacht wurden.

Text: Birgit Schwerter, Fachanwältin für Familienrecht



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