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09.2025
Erbfälle mit Auslandsbezug
Herbst in Deutschland. Die Tage werden kürzer, das Wetter wird schlechter. Viele hegen deshalb den Wunsch, ihren Lebensabend in wärmeren Gefilden zu verbringen und kaufen sich eine Immobilie im Ausland. Bevor jedoch ein solcher Schritt vollzogen wird, sollte man im Blick haben, dass der Erwerb einer solchen Immobilie Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation haben kann. So besteht in vielen Ländern die Rechtslage, dass sich bezüglich unbeweglichen Vermögens (das bedeutet Immobilien) die Erbfolge nach dem Recht des Staates richtet, in welchem sich die Immobilie befindet. Es spielt dann also keine Rolle, ob die verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit hatte oder nicht.
In solchen Fällen ist es deshalb wichtig, bereits zu Lebzeiten durch Errichtung eines Testaments zu bestimmen, welches Recht auf den eigenen Erbfall anzuwenden ist. Insbesondere innerhalb der EU besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zu wählen, welches Recht für die Rechtsnachfolge von Todes wegen gelten soll. Allerdings besteht diese Wahlmöglichkeit nicht uneingeschränkt.
Will man also verhindern, dass sich das Erbrecht nach dem eigenen Tod möglicherweise nach dem Recht verschiedener Länder richtet, sollte man, wenn Immobilien im Ausland vorhanden sind, soweit möglich eine Entscheidung über das anzuwendende Recht treffen.
Ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments helfen, sodass Sie sich wegen Ihrer Rechtsnachfolge von Todes wegen keine Sorgen mehr machen müssen, sondern unbeschwert Ihren Lebensabend im sonnigen Süden genießen können. Gern stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.
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