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Beiträge zu aktuellen rechtlichen Themen finden Sie allmonatlich im Stadtmagazin Willi unter der Rubrik Infomercial „Alles was recht ist“.


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04.2021

Gerichtsverfahren in Pandemiezeiten

Die Corona – Pandemie hat auf fast alle Lebensbereiche Auswirkungen, so auch auf Gerichtsverfahren.

Eine Ausbreitung des Virus durch Zusammenkünfte bei Gerichtsverhandlungen soll möglichst vermieden werden. Das bedeutet aber nicht, dass keine Gerichtsverfahren durchgeführt werden. In § 10 Abs. 4 der der aktuellen baden-württembergischen Coronaverordnung sind Gerichtsverhandlungen vom Ansammlungsverbot ausdrücklich ausgenommen. Jeder, der gerichtliche Hilfe benötigt, bekommt diese auch. Klagen und Anträge werden wie gewohnt bearbeitet.

Allerdings gibt es wie überall einige Einschränkungen. In Angelegenheiten, die nicht eilbedürftig sind, finden Termine zumeist erst statt, wenn mit einem Rückgang der Infektionen durch Impfungen etc. gerechnet werden kann. Da niemand in die Zukunft schauen kann, müssen Termine allerdings teilweise mehrfach verschoben werden, weil sich die Infektionslage nicht so positiv entwickelt hat wie erwartet.

Eilige Angelegenheiten werden aber zeitnah verhandelt und entschieden. Dies gilt beispielsweise für einstweilige Verfügungen oder einstweilige Anordnungen.

Wenn verhandelt wird, gilt hierbei natürlich wie überall in öffentlichen Bereichen das Abstandsgebot und eine Maskenpflicht. Außerdem mussten sich vor allem Anwälte und ihre Mandanten daran gewöhnen, dass sie im Gerichtssaal durch Plexiglaswände getrennt sitzen. Auch regelmäßiges Lüften steht im Gerichtssaal auf der Tagesordnung. Allgemein darf der Richter/die Richterin alle Schutzmaßnahmen anordnen, die er/sie für erforderlich hält.

Manche Gerichtsverhandlungen, bei denen eine große Anzahl von Beteiligten bzw. Zuschauern zu erwarten sind, werden in größere Räumlichkeiten ausgelagert (z.B. Strafverhandlungen mit vielen Zeugen oder/und Zuschauern, Zwangsversteigerungen etc.).

Auch besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen im Wege der Videokonferenz zu führen – oder wie es im Gesetz heißt „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung“. In der Praxis scheitert dies aber häufig daran, dass die Gerichte nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügen. Es besteht aber Hoffnung, dass die derzeitige Situation bei der Justiz zu einem Umdenken geführt hat und derartige Verhandlungen in naher Zukunft bei den meisten Gerichten möglich sein werden. Zwar ist diese Form der Verhandlung mit einem direkten, persönlichen Austausch im Gerichtssaal nicht zu vergleichen – in der momentanen Situation ist das aber immer noch besser als gar keine Verhandlung.

Es muss also niemand befürchten, dass er aufgrund von Corona nicht zu seinem Recht kommt. Nur etwas mehr Geduld muss man als Rechtssuchender derzeit mitbringen.

Text: Kristin Krüger, Rechtsanwältin



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