STRAFRECHT

  • Bußgeldverfahren
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der Missachtung der Bestimmungen des Qrdnungswidrigkeitengesetzes (insbesondere straßenverkehrsrechtliche Verfehlungen, Bußgeldverfahren, Fahrverbote)
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der Missachtung verkehrsstrafrechtlicher Bestimmungen (Straßenverkehrsgestz und Strafgesetzbuch, insbesondere Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nach vorangegangenem Konsum berauschend wirkender Stoffe, Entziehung und erneute Erteilung der Fahrerlaubnis)
  • Straftaten nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafgesetzbuches
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der Missachtung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches (insbesondere Straftaten gegen andere Personen und Vermögensdelikte)
  • Jugendstrafrecht
  • Verteidigung gegen den Vorwurf strafrechtlich relevanter Verfehlungen soweit die Verfahren Jugendliche oder Heranwachsende d. h. Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres / des 21. Lebensjahres betreffen)
  • Zuständiger Rechtsanwalt: Claus Schweter