Wie werden Anwalts­gebühren berechnet?


Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind in Deutschland gesetzlich im  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG ). Für Fälle, deren Betreuung vor dem 01.07.2004 von einem Rechtsanwalt übernommen wurde, gilt noch das Vorgängergesetz, die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO).

In zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bildet der Gegenstandswert die Grundlage für die Berechnung Gebühren. Bei einem gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert als Streitwert bezeichnet. Soll der Rechtsanwalt also zum Beispiel 5.000,00 EUR einklagen oder soll er seinen Auftraggeber gegen eine solche Klage verteidigen, so beträgt der Streitwert 5.000,00 EUR.

Wie wird der Streitwert berechnet, wenn es nicht um Geld geht?
Streitet man nicht um die Zahlung einer bestimmten Geldsumme, sondern um einen anderen Gegenstand, bereitet die Ermittlung seines Wertes manchmal gewisse Probleme. Für häufig vorkommende Streitigkeiten hat die Rechtsprechung feste Regeln für die Festsetzung des Gegenstands- bzw. Streitwertes entwickelt.

Im Arbeitsrecht beträgt der Streitwert z.B. nach der Rechtsprechung:

  • bei einer Kündigungsschutzklage ein Quartalsgehalt
  • bei einer Abmahnung ein Bruttomonatsgehalt
  • bei einem Zeugnis ein Bruttomonatsgehalt