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Beiträge zu aktuellen rechtlichen Themen finden Sie allmonatlich im Stadtmagazin Willi unter der Rubrik Infomercial „Alles was recht ist“.


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06.2022

Bußgeld und Fahrverbot als gerechte Sanktion

Grundsätzlich muss der Bürger sich, nicht nur im Straßenverkehr, rechtlicher Vorschriften bewusst sein, diese befolgen und bei Verstößen mit einer Bestrafung rechnen.

Während im Bereich des Strafrechts für die schwereren Verstöße gegen die Rechtsordnung ein so genannter Strafrahmen vorgesehen ist gibt es für Ordnungswidrigkeiten einen Bußgeldkatalog.
Aber auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und die Lebenssituation des gegen die Rechtsordnung verstoßenden Bürgers individuell zu berücksichtigen.

Dafür zu sorgen, dass die zuständigen Polizeibeamten bzw. Ordnungsämter dies auch tun, ist für den betroffenen Bürger nicht einfach. Die staatlichen Stellen sind bei besonders schweren oder regelmäßigen Verstößen gerne bereit die Strafe über den Rahmen des Bußgeldkataloges hinaus zu erhöhen. Die Herabsetzung der Strafe, gegebenenfalls bis herunter auf eine mündliche Verwarnung, wird gelegentlich vor Ort genutzt, jedoch äußerst selten, wenn das Verfahren die Amtsstube erreicht.

Solange es lediglich um die Höhe des Bußgeldes geht, ist die Bezahlung meist der wirtschaftlichste Weg, insbesondere wenn man dieses problemlos aufbringen kann. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen droht jedoch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Eine Privilegierung, welche Ordnungsbehörden regelmäßig gewähren, ist die so genannte 4-Monats-Frist, d.h. man kann ab Rechtskraft (zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides) das Fahrverbot zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der folgenden vier Monate beginnen lassen.

Trotzdem lässt sich ein Fahrverbot von zwei oder drei Monaten in der persönlichen Lebensgestaltung nur schwer verkraften? Möglicherweise liegt ein so genannter Härtefall vor!

Beispielsweise wenn man beruflich, nicht nur als Pendler, auf den Führerschein angewiesen ist und infolge des Fahrverbots eine Kündigung droht oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen sind. Zum Beleg eines Härtefalles müssen besondere persönliche Umstände detailliert vorgebracht werden und zudem beweisbar sein.

Trotzdem hält die Behörde meist am Fahrverbot fest und es wird ein Gerichtsverfahren notwendig, um dieses zu verkürzen oder bestenfalls zu vermeiden.

Wen das verhängte Fahrverbot schwer trifft, der sollte sich rechtzeitig anwaltlich vertreten lassen.

Text: Timo van der Does, Rechtsanwalt



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