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Beiträge zu aktuellen rechtlichen Themen finden Sie allmonatlich im Stadtmagazin Willi unter der Rubrik Infomercial „Alles was recht ist“.


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09.2022

Fahrverbot im Urlaub

Auch bei einem Ferienaufenthalt im Ausland muss bei Verstößen gegen Verkehrsregeln mit einer Sanktion gerechnet werden.
Dies umso mehr, weil viele Länder die Kontrolldichte und damit die Einnahmen aus Bußgeldern erhöht haben.

Im Vergleich zu einem vorgeworfenen Verstoß in Deutschland bestehen Vor- und Nachteile.

Zunächst gehen wir hier auf die möglichen Konsequenzen für den Führerschein ein.

Ein Verstoß im Ausland führt weder zum Verlust einer deutschen Fahrerlaubnis, noch zu Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.

Das bedeutet, dass man, unabhängig von Schwere und Häufigkeit der Verstöße im Ausland, seinen deutschen Führerschein wieder zurückbekommt. Eine Nachschulung, medizinisch-psychologische Untersuchung oder erneute Führerscheinprüfung werden deswegen nicht notwendig.

Aber jedes Land kann ein Fahrverbot für sein Staatsgebiet verhängen und den Führerschein „in Verwahrung“ nehmen, also dem Fahrer zunächst das Dokument abnehmen, welches dann an die ausstellende Behörde in Deutschland per Post übersandt wird.

Wer seinen Führerschein (wieder) in Händen hält, darf in Deutschland seine Fahrerlaubnis weiter nutzen. Das ausländische Fahrverbot hat auf die deutsche Fahrerlaubnis in Deutschland keine Auswirkung.

Wenn das im Ausland verhängte Fahrverbot sich durch Zeitablauf erledigt hat, kann die deutsche Fahrerlaubnis auch wieder uneingeschränkt in allen Ländern genutzt werden, in denen diese anerkannt wird.

Wer in Deutschland hinters Steuer möchte, bevor er sein Führerscheindokument wieder zurückbekommen hat oder im (sonstigen) Ausland fahren möchte, solange das ausländische Fahrverbot noch gilt oder Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis ist, sollte sich zu den möglichen Konsequenzen aufgrund der jeweiligen Rechtslage von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Das gilt auch wenn man während der Dauer eines in Deutschland verhängten Fahrverbotes im Ausland fahren möchte, z.B. nachdem man den Zeitraum gezielt auf den Urlaub gelegt hat.

In allen Ländern drohen mindestens Bußgelder, wenn kein Führerschein mitgeführt werden kann.
In manchen Ländern werden Fahrverbote bestimmter Staaten voll anerkannt und damit als Fahren ohne Fahrerlaubnis behandelt, dadurch können Strafverfahren mit gravierenden Sanktionen folgen.

Im nächsten Beitrag gehen wir auf die finanziellen Folgen von Verkehrsverstößen im Ausland ein.

Text: Timo van der Does, Rechtsanwalt



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